Gesetzliche Krankenversicherung - Krankenkassenbeiträge/Kassentarife
Gesetzliche Krankenversicherung
Beiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen
Seit 2009 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung der Einheitsbeitrag von 15,5%. Die Versicherungsbeiträge fließen direkt an den Gesundheitsfonds und werden an die gesetzlichen Krankenversicherer verteilt. Kommt Ihre Krankenkasse mit dem Geld nicht aus, kann sie von Ihnen einen Zuschlag erheben. Die Höhe dieses Zuschlags darf ein Prozent Ihres Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Verlangt Ihre Kasse einen Beitragszuschlag, können Sie sofort zu einer anderen, möglichst günstigeren Kasse wechseln.
Beitrag nur bis zur Bemessungsgrenze
Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gilt die so genannte Beitragsbemessungsgrenze.
Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich höchstens nach diesem Betrag - auch wenn Sie tatsächlich mehr verdienen.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei 3.825 € im Monat (Stand 2012), das entspricht einem Jahreseinkommen von 45.900 €.
Beispiel: Sie verdienen als gesetzlich Versicherter 4.000 Euro im Monat. Ihre Kasse verlangt den Einheitsbeitrag von 15,5% von höchstens 3.825 € (Beitragsbemessungsgrenze). Ihr Arbeitnehmeranteil beträgt 8,2%, monatlich zahlen sie aus eigener Tasche also 313,65 Euro für Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Ihr Arbeitgeber übernimmt 7,3%, das sind im Beispiel 279,23 Euro im Monat.
Kassentarife im Vergleich
Mit dem Rechner können Sie die Kassentarife der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Je nach Ihren Vorstellungen werden unterschiedliche Tarife und Beiträge angeboten. So können Sie die maximale Leistung bei niedrigen Beitragskosten vergleichen. Die auswählbaren Leistungen sind folgende: Freie Arzt- und Behandlungswahl, Präventionsangebote, Besondere Leistung im Krankheitsfall und Beratung durch Ihre Krankenkasse.
Wenn Sie jetzt Ihre bisherige Kasse kündigen können Sie ab dem 01.08.2012 von den günstigeren Tarifen profitieren.
Vorausgesetzt Sie sind schon 18 Monate bei Ihrer jetzigen Krankenkasse versichert oder die Kassenbeiträge haben sich erhöht.
