Gesetzliche Krankenversicherung - Krankenkasse wechseln

Wie wechselt man die Krankenkasse? Gesetzliche Krankenversicherung

Wie wechselt man die gesetzliche Krankenkasse?

Sobald Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer waren, können Sie in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Wann muss ich die Krankenkasse kündigen?
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.

Beispiel: Sie wollen ab dem 01.07.2024 in die neue Krankenkasse wechseln, dann müssen Sie zum 30.06.2024 die alte Krankenkasse kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Das Kündigungsschreiben muss der alten Kasse also bis zum 30.04.2024 zugehen. Am besten per Einschreiben, damit Sie Ihre Kündigung im Zweifel nachweisen können.

Falls Ihre Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die 18-monatige Bindungsfrist entfällt.
Die zweimonatige Kündigungsfrist gilt zwar weiterhin aber die Zusatzbeiträge müssen in dieser Zeit nicht bezahlt werden.

Was sollte ich zum Wechsel der Krankenkasse wissen?

  • Wechsel erst nach 18-monatiger Mitgliedschaft möglich
  • Sofortige Kündigung möglich, wenn die Kasse einen Sonderbeitrag erhoben hat (Sonderkündigungsrecht)
  • Ein einfaches Kündigungsschreiben genügt
    Versenden Sie den Brief per Einschreiben
  • Sie benötigen eine Kündigungsbestätigung für den Wechsel zur neuen Kasse
  • Jede Krankenkasse ist verpflichtet, Sie aufzunehmen (sog. Kontrahierungszwang)
  • Sobald Sie eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse erhalten haben ist der Wechsel vollzogen.
    Diese Bescheinigung müssen Sie nun Ihrem Arbeitgeber vorlegen

So einfach geht's

Vergleichen Sie mit dem folgenden Vergleichsrechner verschiedene Krankenkassen und Krankenkassentarife miteinander.
Der Vergleich ist kostenlos und im Anschluss zum Vergleich kann direkt der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse veranlasst werden.