Gesetzliche Krankenversicherung - Krankenkassenwahl

Freie Krankenkassenwahl - GKV Gesetzliche Krankenversicherung

Freie Krankenkassenwahl

Als Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern. Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland geöffnet. Manche Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen nur Beschäftigte bestimmter Betriebe und Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivität per Satzung auf bestimmte Regionen.

Bei höherem Zusatzbeitrag können Sie sofort kündigen
Die freie Kassenwahl wird durch die Gesundheitsreform 2009 nicht eingeschränkt. Falls Ihre Kasse mit dem allgemeinen Beitragssatz nicht auskommt, kann sie einen Zusatzbeitrag verlangen. Wenn die Kasse diesen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt, den Zusatzbeitrag erhöht oder die ausgezahlte Prämie senkt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Über eine Änderung des Zusatzbeitrags muss die Kasse Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie zu einem anderen gesetzlichen Krankenversicherer wechseln können, bevor der neue Beitrag fällig wird.

Optimale Krankenkassenwahl

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen gleichen sich immer mehr an. Sie unterscheiden sich oft nur noch bei den Zusatzbeiträgen, Bonusprogrammen und Leistungen. Ein direkter Tarifvergleich lohnt sich daher auf jeden Fall.
Bei den meisten Krankenkassen ergeben sich durch die Anpassung des Tarifs noch Sparmöglichkeiten.

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die Gruppierungen der deutschen Krankenkassen.