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Gesetzliche Krankenversicherung - Informationen



GESETZLICHE KRANKENKASSEN

So wechseln Sie die Krankenkasse

Sie können in eine andere gesetzliche Kasse wechseln, sobald Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer waren. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.

 

Beispiel: Sie wollen ab 1. April bei der neuen Kasse versichert sein, dann müssen Sie bis zum 31. März kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, das Kündigungsschreiben muss der alten Kasse also bis zum 31. Januar zugehen. Am besten per Einschreiben, damit Sie Ihre Kündigung im Zweifel nachweisen können.

 

Falls Ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die 18-monatige Bindungsfrist entfällt.

 


Wie wechselt man die Krankenkasse?

Jeder Versicherte hat grundsätzlich das Recht, seine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.
Um sich anzumelden muss die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse bei der neuen Krankenkasse eingereicht werden. Ein Wechsel ist jedoch erst frühestens zwei Monate nach der Kündigung bei der alten Krankenkasse möglich.

Der Versicherte ist nach Erhalt der Mitgliedsbescheinigung 18 Monate lang an die Krankenkasse gebunden.

Neben einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen kann in vielen Fällen auch ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung oder der Abschluss eines Krankenzusatztarifs interessant sein.