Gesetzliche Krankenversicherung - Informationen
Wie wechselt man die Krankenkasse?
Jeder Versicherte hat grundsätzlich das Recht, seine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.
Um sich anzumelden muss die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse bei der neuen Krankenkasse eingereicht werden. Ein Wechsel ist jedoch erst frühestens zwei Monate nach der Kündigung bei der alten Krankenkasse möglich.
Der Versicherte ist nach Erhalt der Mitgliedsbescheinigung 18 Monate lang an die Krankenkasse gebunden.
Neben einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen kann in vielen Fällen auch ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung oder der Abschluss eines Krankenzusatztarifs interessant sein.

