Gesetzliche Krankenversicherung - Basisabsicherung

Gesetzliche Krankenversicherung - Basisabsicherung Gesetzliche Krankenversicherung

Basisabsicherung durch den Staat

Seit der Gesundheitsreform 2009 zahlen alle gesetzlich Krankenversicherten den gleichen Beitragssatz.
Die Anzahl der unterschiedlichen Krankenkassen hat sich durch Fusionen der Krankenversicherungen in den letzten Jahren drastisch verringert. Ebenso hat sich der Leistungsumfang bei den Krankenkassen im Wesentlichen auf einheitliche Mindestleistungen angeglichen. Die Krankenkassen unterscheiden sich trotz angeglichenem Beitragssatz von aktuell 15,5% in der Basisabsicherung trotzdem immens, da unterschiedliche Leistungsvertiefungsgebiete angeboten werden.

Die Mindestleistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die medizinische Grundversorgung wird von allen Krankenkassen bezahlt - bis auf Zuzahlungen zu stationären und ambulanten Therapien und Rezeptgebühren. Mit dem folgenden GKV-Rechner können Sie kostenlos verschiedene Krankenkassen vergleichen.

Vergleichsrechner für die gesetzlichen KrankenkassenGKV-Vergleich
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Die Basisabsicherung

Durch die Basisabsicherung wird sichergestellt, dass die Leistungen bei der privaten Krankenversicherung mindestens dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen.
Jeder private Krankenversicherer muss mindestens einen Basistarif anbieten, welcher die Pflichtleistungen der GKV enthält.
Zu der Basisabsicherung zählen keine Komfortleistungen, wie z.B. das Krankentagegeld/Krankenhaustagegeld, Chefarztbehandlung und Einzelbettzimmer.
Diese Basisleistungen können durch eine Krankenzusatzversicherung ergänzt werden, welche auch ambulante Leistungen und Zahnzusatzleistungen anbietet.

Der Basistarif

Die maximalen Beiträge beim Basistarif der privaten Krankenversicherung sind auf den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt (aktuell 592,88 Euro; Stand 2012).
Die Beiträge der durch die Basisabsicherung definierten Leistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Leistungen, die über den Basistarif hinaus gehen (z.B. Komfortleistungen) können nicht abgesetzt werden. Aus diesem Grund werden die gezahlten Beiträge in unterschiedliche Beitragsanteile unterteilt.

weiterführender Link:
bundesfinanzministerium.de - Basisabsicherung und Basistarif