Gesetzliche Krankenversicherung - Basisabsicherung

Basisabsicherung der Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung

Basisabsicherung durch den Staat

Die Anzahl der unterschiedlichen Krankenkassen hat sich durch Fusionen der Krankenversicherungen in den letzten Jahren drastisch verringert. Ebenso hat sich der Leistungsumfang bei den Krankenkassen im Wesentlichen auf einheitliche Mindestleistungen angeglichen. Der aktuelle Basissatz liegt bei 14,6%, es können jedoch Zusatzbeiträge durch die jeweilige Krankenkasse dazukommen.

Die Mindestleistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die medizinische Grundversorgung wird von allen Krankenkassen bezahlt - bis auf Zuzahlungen zu stationären und ambulanten Therapien und Rezeptgebühren. Mit dem folgenden GKV-Rechner können Sie kostenlos verschiedene Krankenkassen vergleichen.

Die Basisabsicherung

Durch die Basisabsicherung wird sichergestellt, dass die Leistungen bei der privaten Krankenversicherung mindestens dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen.
Jeder private Krankenversicherer muss mindestens einen Basistarif anbieten, welcher die Pflichtleistungen der GKV enthält.
Zu der Basisabsicherung zählen keine Komfortleistungen, wie z.B. das Krankentagegeld/Krankenhaustagegeld, Chefarztbehandlung und Einzelbettzimmer.
Diese Basisleistungen können durch eine Krankenzusatzversicherung ergänzt werden, welche auch ambulante Leistungen und Zahnzusatzleistungen anbietet.

Der Basistarif

Die maximalen Beiträge beim Basistarif der privaten Krankenversicherung sind auf den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt (aktuell 684,38 Euro; Stand 2020).
Die Beiträge der durch die Basisabsicherung definierten Leistungen können steuerlich als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Leistungen, die über den Basistarif hinaus gehen (z.B. Komfortleistungen) können nicht abgesetzt werden. Aus diesem Grund werden die gezahlten Beiträge in unterschiedliche Beitragsanteile unterteilt.

weiterführender Link:
bundesfinanzministerium.de - Basisabsicherung und Basistarif