Änderungen bei der Pflegeversicherung ab 2013

Durch das ab 01.01.2013 in Kraft tretende Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) ergeben sich einige Veränderungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Diese sollen den Menschen die Angst vor dem „Pflegefall“ nehmen.

Staatliche Zulage
Bei Abschluss einer privaten Pflegeversicherung erhält der Versicherte eine staatliche Zulage von 5€ pro Monat (ab einem Monatsbeitrag von 10€ und mind. 600€ Pflegetagegeld in der Pflegestufe III). Tipp: Vergleichen Sie kostenlos die Tarife der Pflegetagegeldversicherung mit dem Tarifrechner.
Die staatliche Zulage ist auch bekannt unter dem Namen „Pflege-Bahr“, da dieses Pflegeversicherungsgesetz maßgeblich durch den Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) initiiert wurde.

Änderungen für Demenzkranke
Für Demenzkranke werden die Leistungen im Bereich der ambulanten Versorgung deutlich verbessert. Neben der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Grundleistung können Pflegebedürftige spezielle Betreuungsleistungen (z.B. Spazieren gehen, Vorlesen) in Anspruch nehmen.
Außerdem wird das Pflegegeld für Demenzkranke in allen Stufen aufgestockt.

Förderung von Pflege-Wohngruppen
Jede pflegebedürftige Person in der Wohngemeinschaft wird mit staatlichen Zuschüssen unterstützt. Insbesondere für die Gründung von Wohngruppen wird ein Startzuschuss gewährt. Die maximale Fördersumme pro Wohngruppe beträgt 10.000 Euro.

Änderungen für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige können sich leichter eine Auszeit nehmen und den zu pflegenden in eine Kurzzeitpflege geben.
Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte weitergezahlt.

Dauer für die Entscheidung über Pflegebedürftigkeit befristet
Die Pflegekasse muss nun innerhalb von 4-5 Wochen über die Pflegebedürftigkeit entschieden haben. Für jede Woche über der Frist muss die Kasse 70 Euro zur Verfügung stellen.

Unisex-Tarife ab 2013
Ab dem 01.01.2013 wird das Tarifsystem bei der privaten Pflegeversicherung auf die sogenannten „Unisex“-Tarife umgestellt. Männer und Frauen zahlen also die gleichen Beiträge für die Versicherung bzw. das Geschlecht wird für die Beitragszahlung nicht mehr berücksichtigt. Da die Prämien zuvor für die Männern günstiger als für die Frauen waren verteuern sie sich bei der Umstellung entsprechend für Männer.
Tipp: Die Beiträge für Frauen werden doppelt günstiger. Durch die Unisex-Tarife und die staatliche Förderung. Jetzt kostenlos vergleichen.

Leistung nach Vertragsabschluss
Die Inanspruchnahme der Leistungen beginnt frühestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss.

Der Beitragssatz für gesetzlich Versicherte wird um 0,1% angehoben. Diese Änderung ermöglicht die verbesserten Leistungen.

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