Änderungen der Krankenversicherung 2010
Krankenversicherungspflichtgrenze
Diese Jahresarbeitsentgeldgrenze ist für einen Wechsel in die private Krankenversicherung relevant.
In 2009 betrug sie 48.600 Euro im Jahr bzw. 4.050 Euro monatlich.
In 2010 liegt sie bei 49.950 Euro im Jahr bzw. 4.164,50 Euro monatlich.
Beitragsbemessungsgrenze
In 2009 betrug sie 44.100 Euro im Jahr bzw. 3.675 Euro monatlich.
In 2010 liegt sie bei 45.000 im Jahr Euro bzw. 3.750 Euro.
Beitragssatz
Im Januar 2009 betrug er 14,6% (14,0% ermäßigt) mit 0,9% Beitragssatzpunkten, welche das Mitglied allein trägt.
Im Juli 2009 betrug er 14,0% (13,4% ermäßigt) mit 0,9% Beitragssatzpunkten.
In 2010 bleibt er bei 14,0% (13,4% ermäßigt) mit 0,9% Beitragssatzpunkten.
Bezugsgröße
In 2009 betrug sie 30.240 Euro im Jahr bzw. 2.520 Euro monatlich.
In 2010 liegt sie bei 30.660 Euro im Jahr bzw. 2.555 Euro monatlich.
Mindestbemessungsgrundlage
In 2009 betrug sie 1.890 Euro (für hauptberuflich Selbstständige) und 1260 Euro (für Empfänger eines Gründungszuschusses und bedürftige Selbstständige). Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage liegt bei 840 Euro.
In 2010 liegt sie bei 1.916,25 Euro (für hauptberuflich Selbstständige) und 1277,50 Euro (für Empfänger eines Gründungszuschusses und bedürftige Selbstständige). Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage liegt bei 851,67 Euro.
Studentenbeiträge
Im Januar 2009 betrugen sie 55,55 Euro.
Im Juli 2009 betrugen sie 53,40 Euro.
In 2010 liegt sie weiterhin bei 53,40.
Die Pflegeversicherung beträgt 9,98 Euro bzw. 11,26 Euro für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben.
29.01.2010 19:00
