Änderungen der Krankenversicherung 2012
Mindestbemessungsgrundlage
In 2009 betrug sie 1.890 € (für hauptberuflich Selbstständige) und 1.260 € Euro (für Empfänger eines Gründungszuschusses und bedürftige Selbstständige). Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage liegt bei 840 €.
In 2010 betrug sie 1.916,25 € (für hauptberuflich Selbstständige) und 1.277,50 € (für Empfänger eines Gründungszuschusses und bedürftige Selbstständige). Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage liegt bei 851,67 €.
In 2011 betrug sie 1.916,25 € (für hauptberuflich Selbstständige) und 1.277,50 € (für Empfänger eines Gründungszuschusses und bedürftige Selbstständige). Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage liegt bei 851,67 €.
In 2012 liegt sie bei 1.968,75 € (für hauptberuflich Selbstständige) und 1.312,50 € (für Empfänger eines Gründungszuschusses und bedürftige Selbstständige). Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage liegt bei 875 €.
Tipp: Liegt das Einkommen eines Selbstständigen unter der Mindestbemessungsgrundlage, dann werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu hohe Beiträge berechnet. Häufig lohnt sich für Selbstständige daher ein PKV Vergleich.
Krankenversicherungspflichtgrenze
Diese Jahresarbeitsentgeldgrenze ist für einen Wechsel in die private Krankenversicherung relevant.
In 2009 betrug sie 48.600 € im Jahr bzw. 4.050 € monatlich.
In 2010 betrug sie 49.950 € im Jahr bzw. 4.162,50 € monatlich.
In 2011 betrug sie 49.500 € im Jahr bzw. 4.125 € monatlich.
Die Krankenversicherungspflichtgrenze 2012 liegt bei 50.850 € im Jahr bzw. 4.237,50 € monatlich.
Tipp: Liegt Ihr Bruttogehalt über 4.237,50 € monatlich können Sie eine private Krankenversicherung abschließen.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden bis maximal zu diesem Brutto-Einkommen berechnet.
In 2009 betrug sie 44.100 € im Jahr bzw. 3.675 € monatlich.
In 2010 betrug sie 45.000 € im Jahr bzw. 3.750 €.
In 2011 betrug sie 44.550 € im Jahr bzw. 3.712,50 €.
In 2012 liegt sie bei 45.900 € im Jahr bzw. 3.825 €.
Info: Liegt Ihr Bruttogehalt über 3.825 € monatlich müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr als bis zu dieser Grenze zahlen. Nur bis zu diesem Bruttoeinkommen werden die Beiträge berechnet.
Beitragssatz
Im Januar 2009 betrug er 14% (13,4% ermäßigt) mit 0,9% Beitragssatzpunkten, welche das Mitglied allein trägt.
Der Arbeitnehmeranteil betrug 7,9% und der Arbeitgeberanteil 7% (insgesamt 14,9%).
Im Juli 2009 betrug er 14% (13,4% ermäßigt) mit 0,9% Beitragssatzpunkten.
Der Arbeitnehmeranteil betrug 7,9% und der Arbeitgeberanteil 7% (insgesamt 14,9%).
In 2010 bleibt er bei 14% (13,4% ermäßigt) mit 0,9% Beitragssatzpunkten.
Der Arbeitnehmeranteil betrug 7,9% und der Arbeitgeberanteil 7% (insgesamt 14,9%).
In 2011 liegt er bei 14,6% (14% ermäßigt) mit 0,9% Beitragssatzpunkten.
Der Arbeitnehmeranteil beträgt 8,2% und der Arbeitgeberanteil 7,3% (insgesamt 15,5%).
In 2012 liegt er bei 14,6% (14% ermäßigt) mit 0,9% Beitragssatzpunkten.
Der Arbeitnehmeranteil beträgt 8,2% und der Arbeitgeberanteil 7,3% (insgesamt 15,5%).
Tipp: Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich häufig sehr stark in den angebotenen Leistungen. Es lohnt sich daher ein Leistungsvergleich der Krankenkassen.
| Vergleichsrechner für die gesetzlichen Krankenkassen | GKV-Vergleich |
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Bezugsgröße
Die Bezugsgröße ist das Durchschnittseinkommen aller Versicherten der Rentenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird sie zur Berechnung der Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung verwendet.
In 2009 betrug sie 30.240 € im Jahr bzw. 2.520 € monatlich.
In 2010 betrug sie 30.660 € im Jahr bzw. 2.555 € monatlich.
In 2011 betrug sie 30.660 € im Jahr bzw. 2.555 € monatlich.
In 2012 liegt sie bei 31.500 € im Jahr bzw. 2.625 € monatlich.
Tipp: Familienangehörige sind mitversichert, wenn ihr Einkommen unter 1/7 der Bezugsgröße (375 €) liegt.
Studentenbeiträge (KVdS = Krankenversicherung der Studenten)
Im Januar 2009 betrugen sie 55,55 €.
Im Juli 2009 betrugen sie 53,40 €.
In 2010 liegen sie weiterhin bei 53,40 €.
In 2011 liegen sie bei 55,55 €.
Die Pflegeversicherung beträgt 9,98 Euro bzw. 11,26 Euro für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben.
Ab April 2011 (Sommersemester) betragen die Studentenbeiträge 64,77 €, da auch die Bafög-Bezüge steigen.
Die Pflegeversicherung steigt auf 13,13 Euro bzw. 11,64 Euro für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben.
Tipp: Die private Krankenversicherung ist für Studenten häufig die bessere Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Über spezielle Studententarife werden in der Regel bessere Leistungen bei ähnlichen Beiträgen angeboten.
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27.12.2012

