Zahnbehandlung: Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?

Das Thema Zahnersatz ist ein sehr wichtiger Punkt des Gesundheitssystems. Dabei ist es insbesondere die Frage, wie viel der anfallenden Kosten die gesetzlichen Krankenkassen zahlen, die am Ende für die Mehrzahl der Patienten wichtig ist und in nicht wenigen Fällen über die Art der Behandlung und die Lösung für einen Zahnersatz entscheidet.
Heutzutage sind die Möglichkeiten der Zahnmedizin schier unendlich. Eine Vielzahl von Behandlungsansätzen bietet sich für die individuellen Probleme der Patienten an.
Doch allzu oft gehen dabei die Vorstellungen der Patienten mit denen der Krankenkasse auseinander. So zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nur die Basislösung für eine Zahnbehandlung. Trotzdem hat der Patient die Möglichkeit, diese Kassenleistung zu individualisieren. Dies sei an einem leicht verständlichen Beispiel erklärt. Das Fehlen eines Zahnes im Seitenbereich wird nach der Standardmethode mit einer Brücke behandelt, bei der die gesetzliche Krankenkasse fünfzig Prozent der entstehenden Kosten übernimmt. Dieses Geld bekommt der Patient in jedem Fall. Jetzt kann er sich jedoch überlegten, ob ihm diese einfache Lösung genügt oder er Veränderungen daran vornehmen lassen möchte, welche natürlich privat zu zahlen sind. Ob diese Veränderungen dieselbe Lösung beinhalten, also beispielsweise eine Brücke, jedoch aus einem kompletten Keramikgefüge oder ganz und gar anderer Natur sind, hier sein ein Implantat als Beispiel angefügt, ist egal. Ebenso verhält es sich bei einer Teilprothese. Während die gesetzlichen Krankenkassen lediglich einen Teil der Kosten für die einfache über gebogene Klammern fixierte Lösung übernehmen, bietet die Medizin dafür heute sehr viel elegantere Varianten an. So gelten Teleskopprothesen als bedeutend komfortabler und ästhetisch anspruchsvoller.
Zusätzlich kann der Zuschuss der Krankenkasse weiter erhöht werden. Dafür muss jeder Patient sein Bonusheft ordnungsgemäß führen. Kann so der jährliche Zahnarztbesuch seit über fünf Jahren belegt werden, erhöht sich der Zuschuss um zwanzig Prozent. Können sogar die letzten zehn Jahre lückenlos nachgewiesen werden, ergeben sich 30 Prozent.

Eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die Krankenzusatzversicherung. Sie bietet besonders bei Implantaten, sowie Zahn- und Kieferregulierung bessere Leistungen bei der Zahnversorgung.
Achten Sie beim Abschluss einer Zusatzversicherung auf die Option „Zahnzusatzschutz“.

Einige Krankenkassen bieten besondere Leistungen bei der Zahnbehandlung. So können zum Beispiel durch Bonusprogramme die zu zahlenden Beteiligungen gesenkt werden. Einige Versicherer bieten einen Gesundheitsbonus für die professionelle Zahnreinigung. Die richtige Krankenkassenwahl ist daher im Bereich der Zahnversorgung besonders wichtig. Jeder gesetzlich versicherte sollte regelmäßig  – mindestens ein Mal im Jahr – die Leistungen der Krankenversicherungen vergleichen und gegebenenfalls wechseln.

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