Private Krankenversicherung - Gesundheitsreformen

Krankenversicherung - Gesundheitsreformen Private Krankenversicherung

Änderungen durch die Gesundheitsreformen 2007 - 2024

Private Krankenversicherung - Vergleich



Einführung eines Standardtarifes:
Die private Krankenversicherung bietet in der Regel bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Es gilt aber ab dem 1.7.2007 die Regelung, dass jeder Versicherer der privaten Krankenversicherung einen Standardtarif vorsieht, der ähnliche Leistungen wie die gesetzlichen Krankenkassen anbietet. Jeder privatversicherte kann in den Standardtarif wechseln, wobei die Beiträge je nach Geschlecht und Alter ermittelt werden. Das bedeutet, dass Risikozuschläge für bestehende Erkrankungen vom privaten Versicherer nicht berechnet werden dürfen.

Einführung eines Basistarifes:
Der Basistarif löst den Standardtarif ab dem 1.1.2009 ab. Der monatliche Beitrag liegt bei maximal 684,38 Euro, da dies der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen ist (berechnet aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem kompletten Beitragssatz). Die Prämie für Sie und Ihren Ehepartner darf 150 % des Höchstbeitrages nicht überschreiten (wenn Ihr Ehepartner auch im Basistarif versichert ist). Sie darf also nicht über aktuell 1.026,56 Euro liegen.

Privaten Krankenversicherer wechseln:
Ab dem 1.1.2008 können Sie leichter zu einem anderen Krankenversicherer wechseln. Sie können dabei die Altersrückstellung vom bisherigen Versicherer innerhalb des Basistarifs zum neuen privaten Versicherer mitnehmen. Für 40+ jährige gilt in den ersten 5 Jahren die neue Mitnahmeregel und ab 2013 gilt diese Regelung im Allgemeinen. Die Beiträge bleiben dadurch also auch nach einem Wechsel auf einem ähnlichen Level und müssen nach dem Eintrittsalter bei der alten Versicherung berechnet werden.

Von der Gesetzlichen in die Private:
Wenn Sie als Arbeitnehmer mehr als 62.550 € verdienen (Versicherungspflichtgrenze/Jahreseinkommenentgeldgrenze/JAEG), dürfen Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Das entspricht einem monatlichen Verdienst von 5.212,50 €.
Ab dem 1.1.2011 können Sie schon nach einem Jahr Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze in die private Krankenversicherung wechseln (anstatt erst nach drei Jahren).
Sind sie also gesetzlich versichert und wollen zum 01.05.2024 in die private Krankenversichererung wechseln, muss Ihr Verdienst also seit 05/2023 über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Als Beamter, Selbstständiger, Freiberufler oder Student können Sie ohne Fristen und Einkommensgrenzen in die Private wechseln.

Sie sind bisher noch nicht krankenversichert:
Sie können seit dem 1.7.2007 jederzeit in die Krankenversicherung zurück, bei der Sie zuletzt versichert waren. Dadurch soll verhindert werden, dass jemand gar keinen Krankenversicherungsschutz bekommt.

Als Rückkehrer aus dem Ausland können Sie den Versicherungsschutz vor Ihrer Auswanderung erhalten. Als Angestellter sind Sie dann generell der gesetzlichen Versicherung zugenordnet. Waren Sie Beamter, Soldat oder Selbstständiger versichern Sie sich privat.

Im Jahr 2011 ist die Wechselfrist für Angestellte von 3 Jahren auf 1 Jahr gesunken. Angestellte können somit schneller in die private Krankenversicherung wechseln. Das Gehalt muss denmach nur noch ein Jahr lang über der JAEG liegen.