Private Krankenversicherung - Wechsel zur Gesetzlichen

Rückkehr in die Gesetzliche KV Private Krankenversicherung

Rückkehr in die gesetzliche

Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück - der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.

Eine Wiederaufnahme in die gesetzliche Versicherung ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinken: Als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 62.550 € betragen hat (Stand 2020). Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.

Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen - eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.

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