Private Krankenversicherung - Vergleich



Was ist der Basistarif?

Der Basistarif, eine Vorgabe des Gesetzgebers, ist ein Tarif, der zum 01.01.2009 eingeführt wird und der den Standardtarif ablösen wird. Die wesentlichen Merkmale des Basistarifs liegen darin, dass dieser identische Leistungen zwischen den privaten Krankenversicherern und zeitgleich mindestens die Leistungen der gesetzlichen Versicherung beinhalten muss. Zudem darf der Beitrag für den Basistarif nicht höher liegen als der Höchstbeitrag der GKV. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Beitragshöhe ausschließlich anhand des Alters und des Geschlechts des Versicherungsnehmers berechnet wird.

Die Beitragshöhe des Basistarifs richtet sich an der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (4.687,50 € im Monat bzw. 56.250 € im Jahr - Stand 2020).
Der Höchstbeitrag liegt bei 684,38 Euro bzw. 1.026,56 Euro, wenn Ihr Ehepartner auch im Basistarif versichert ist.

Entgegen der sonst üblichen Verfahrensweise der privaten Krankenversicherungen findet für den Basistarif keine Gesundheitsprüfung statt und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers beeinflusst die Beitragshöhe nicht. Insofern ist auch keine Ablehnung oder die Erhebung von Risikozuschlägen aufgrund von Vorerkrankungen durch die private Krankenversicherung möglich. Allerdings ist der Wechsel in den Basistarif an Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich ist auch die Vollversicherung im Basistarif nur für diejenigen möglich, die nicht versicherungspflichtig sind.

Die Wechselmöglichkeit in den Basistarif besteht für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Versicherungspflicht sowie für bereits privat Versicherte ebenfalls innerhalb von sechs Monaten. Nach dieser Frist ist der Wechsel nur dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer älter ist als 55 Jahre und nachweislich auf den Wechsel in einen günstigeren Tarif angewiesen ist, um die private Krankenversicherung fortführen zu können. Grundsätzlich lautet die Vorgabe, dass der Basistarif von allen Anbietern identisch gestaltet werden sollte. Dennoch können sich durchaus kleine Leistungsunterschiede ergeben, so dass sich vor dem Wechsel immer auch ein Versicherungsvergleich lohnt. Zudem sollte der Versicherte berücksichtigen, dass er durch die Flexibilität seines Versicherungsvertrages auch andere Möglichkeiten hat, den Beitrag zu senken und dennoch von umfangreicheren Leistungen zu profitieren, beispielsweise indem er für ihn weniger wichtige Leistungen streicht oder reduziert oder eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart.