Die gesetzliche Krankenversicherung

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die in Deutschland Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung ist, sind gesetzliche Krankenkassen. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und stehen nahezu jedem offen. Im Gegensatz zur PKV kann eine gesetzliche Krankenkasse keine Risikozuschläge bei Vorerkrankungen erheben oder Anträge aufgrund von bestimmten Krankheiten oder anderen Risikofaktoren ablehnen. Die wesentliche Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, die Kosten zu übernehmen, die für die Erhaltung, Wiederherstellung und Besserung des Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers entstehen. Dabei gilt ein einheitlicher Leistungskatalog für alle Versicherten, wobei sich die Leistungen in Pflichtleistungen und Satzungsleistungen unterscheiden. Pflichtleistungen sind die Leistungen, die der Gesetzgeber vorschreibt und die den überwiegenden Teil ausmachen, Satzungsleistungen sind die Leistungen, die über die Leistungsvorgaben des Gesetzgebers hinausgehen.

Leistungskatalog der PKV
Die Leistungen werden nach medizinischem Bedarf gewährt, wobei sie ausreichend, jedoch wirtschaftlich sein müssen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip, das bedeutet, die GKV rechnet mit demjenigen ab, der die Leistung erbracht hat, weshalb Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse zwar einerseits an die ärzte und Krankenhäuser gebunden sind, mit denen die GKV einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat, andererseits jedoch nicht in Vorleistung treten müssen. Die Beiträge für die GKV ergeben sich aus dem monatlichen Einkommen des Versicherungsnehmers, das bedeutet, ein bestimmter Prozentssatz des monatlichen Einkommens wird als Beitrag erhoben. Dabei liegt der Beitragsfinanzierung das Umlageverfahren zugrunde. Diejenigen, die über ein höheres Einkommen verfügen und dadurch höhere Beiträge leisten, finanzieren die Kosten mit, die Versicherte mit geringem Einkommen oder kostenfrei Versicherte verursachen. Aufgrund des Umlageverfahrens ist daher auch, im Gegensatz zur Krankenversicherung, eine kostenfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern im Rahmen der Familienversicherung möglich.