Beitragsfreier Schutz für die ganze Familie

Die GKV, ist der Oberbegriff der Gesetzlichen Krankenversicherung und gehört zum deutschen Sozialversicherungssystem gemeinsam mit der Unfall-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Dieses Sozialsystem bietet innerhalb der Familienversicherung als einziges beitragsfreien Schutz für die ganze Familie. Das bedeutet, dass die ganze Familie, z.B. Ehegattin (Lebensgefährtin) und die Kinder unter den gleichen Bedingungen wie der Verdienende der Familie beitragsfrei mitversichert sind. Dazu muss der Pflichtversicherte entweder als Angestellter oder Arbeiter pflichtversichert sein oder als selbständiger Unternehmer freiwillig der gesetzlichen Krankenkasse beitreten.

Nach den Vorgaben in § 10 des fünften Sozialgesetzbuches müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Familien-versicherung beanspruchen zu können:

Ein Familienmitglied ist der Ehegatte oder Lebensgefährte, wenn das Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und der Partner kein eigenes Einkommen hat. Hat das Familienmitglied ein geringes Einkommen (Minijob bis 400 €), ist es ebenfalls beitragsfrei mitversichert.

Kinder sind nach dem Gleichstellungsprinzip auch dann mitversichert, wenn es Stief-, Pflegekinder und Enkel sind. Grundsätzlich sind sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch mitversichert, danach auf Antrag während der Ausbildung oder im freiwilligen, sozialen Jahr, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, oder bis zum 23. Lebensjahr, solange das Kind noch kein eigenes Einkommen hat. Behinderte Kinder sind generell und ohne Alterseinschränkung familienversichert, sofern es während der bestehenden Familienversicherung schon behindert war und kein eigenes Einkommen erzielen kann. Auch hier besteht die Voraussetzung, das mindestens ein lebendes Familienmitglied Mitglied ist.

Freiwillig versichern kann sich jeder, der zuvor in der GKV-Pflichtversichert war. Eine Wiedereingliederung in die Gesetzliche KV nachdem man privat versichert war, ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich, wenn nicht sogar ausgeschlossen. Das wird individuell geprüft und von den Krankenkassen entschieden.

Von Versicherer zu Versicherer unterscheiden sich die Leistungen in der Familienversicherung teilweise enorm. Besonders wichtig sind die Leistungen für Kinder und Ehepartner z.B. Vorsorgeuntersuchungen. Mit einem Krankenkassenvergleich können Sie den optimalen Tarif für Sie und Ihre Familie finden.

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