Die neuen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen

krankenkassenMit Januar 2015 werden die gesetzlichen Beiträge der Krankenkassen gesenkt. Die Senkung sorgt aber gleichzeitig für die Möglichkeit, dass Zusatzbeiträge erhoben werden können. Einige Versicherungsgesellschaften haben bereits angekündigt, in welcher Höhe jene Zusatzbeiträge anfallen werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass ein Vergleich der Kassen durchgeführt wird.

Die neue Regelung des Krankenkassenbeitrags

Mit 1. Januar sinkt der Krankenkassenbeitrag von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Versicherten weniger bezahlen müssen, denn die GKV-Finanzreform ermöglicht eine Erhebung von Zusatzbeiträgen, damit jene Krankenkassen ihren Finanzbedarf decken können. Von den 131 Krankenkassen haben nur ein Bruchteil bereits Informationen an das Tageslicht kommen lassen. Nun haben jedoch zwei große Kassen Deutschlands Informationen zu den Zusatzbeiträgen 2015 bekanntgegeben. Die Techniker Krankenkasse (TK) wird ihre Zusatzleistungen auf 0,8 Prozent beschränken und bleibt somit knapp unter dem Durchschnittswert von 0,9 Prozent. Somit bezahlen die Mitglieder der TK ab Januar 2015 nicht mehr 15,5 Prozent sondern 15,4 Prozent – ein Ersparnis von 0,1 Prozent. Bei der DAK-Gesundheit ändert sich nichts. Jene Versicherung hebt 0,9 Prozent ein und bleibt somit beim Stand von insgesamt 15,5 Prozent.

Der Vergleich lohnt sich

Wie zu erwarten war, bleiben die Beiträge daher stabil. Jedoch gehen Experten davon aus, dass die Beiträge in den nächsten Jahren ansteigen werden. Sind die Beitragszahler jedoch mit dem Verhältnis Preis-Leistung nicht zufrieden, haben sie die Möglichkeit, dass sie wechseln können. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Auf Grund der derzeitigen Änderung besteht nun für viele Versicherte die Möglichkeit, dass sie pro Jahr einige hundert Euro sparen können. Vor allem Personen, welche über ein hohes Bruttoeinkommen verfügen, können hier viel Geld sparen. Jedoch rät das Bundesversicherungsamt, dass man nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungen, Beratungen und den Service in den Vergleich einfließen lassen sollte.

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