Private Krankenversicherung - Vergleich



Versicherungspflicht nur noch ein Jahr

Die Versicherungspflicht gilt ab dem 1. Januar 2011 nur noch für 1 Jahr (vorher 3 Jahre). Wenn im vorigen Jahr das Jahresarbeitsentgeld (Einkommen) über 49.500 Euro lag besteht Versicherungsfreiheit. Als Angestellter kann man nun in die private Krankenversicherung wechseln.

Die Krankenversicherungsfreiheit gilt auch generell für Beamte. Bei freiwilliger Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse muss der volle Beitrag bezahlt werden.
Es lohnt sich daher meistens ein PKV-Vergleich für Beamte.

Krankenversicherungspflicht besteht auch nicht bei Studenten, wenn sie das 26. Lebensjahr noch nicht erreicht haben (Wehr- und Ersatzdienst verlängern die versicherungsfreie Zeit). In dieser Zeit sind Studenten meistens bei ihren Eltern mitversichert (in der Familienversicherung).
Nach der versicherungsfreien Zeit müssen Studenten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln oder eine private Krankenversicherung abschließen.

04.01.2011 21:00