Krankenzusatzversicherung: Vorteile bei der Zahnbehandlung

Seit den Gesundheitsreformen der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen für einen Zahnersatz immer unzureichender geworden. Der gesetzlich Versicherte hat mit einem enormen Eigenanteil zu rechnen, der den eigenen Geldbeutel belastet, so dass sich bereits viele Verbraucher überlegen, ob sie überhaupt einen nötig werdenden Zahnersatz durchführen lassen können. Von den Krankenkassen wird lediglich noch die Grundversorgung bei der Zahnbehandlung gewährleistet und für einen möglichen Ersatz werden Festkostenzuschüsse in der Regel von 50 Prozent gezahlt. Dieser kann sich bei einem ordnungsgemäß geführten Bonusheft auf 65 Prozent erhöhen. Aber selbst dann können mehrere Hundert Euro, oder sogar noch ein Vielfaches mehr, auf den Patienten zukommen, je nach Art und Umfang der angedachten Behandlung.

Damit die entstandene Versorgungslücke geschlossen werden kann, ist eine Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle Lösung. Diese beinhaltet neben einer Vielzahl an gesundheitlichen Leistungen auch den Bereich der Zahnbehandlung und Zahnersatz. Je nach Versicherungsgesellschaft werden von dem für den Patienten verbleibenden Betrag zwischen 50 und 90 Prozent erstattet. Somit verbleibt lediglich noch ein kleiner Eigenanteil, den der Versicherte aus eigener Tasche zu tragen hat. Hierbei werden alle Arten von Implantaten, Kronen, Brücken, Prothesen oder implantatgetragener Zahnersatz übernommen. Zu den wichtigen Behandlungen gehört auch die professionelle Zahnreinigung, welche die Gesundheit und den Erhalt der Zähne gewährleisten soll. Der Patient erhält von der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch nur einmal im Jahr eine Zahnreinigung in Form von einer Zahnsteinentfernung. Alles, was darüber hinaus geht, müsste er dann selber tragen. Auch hier tritt die Krankenzusatzversicherung in Kraft und zahlt, je nach abgeschlossenen Tarif, die Kosten bis zur vollen Höhe.

Selbstverständlich ist es mittels der Krankenzusatzversicherung möglich, den Zahnarzt des Vertrauens frei wählen zu können. Wer sich im Urlaub befindet und dort eine Zahnbehandlung in Anspruch nehmen muss, wird bei der gesetzlichen Krankenkasse oft mit den Kosten alleine gelassen. Hier kann der Zahntarif helfend eingreifen und übernimmt die Gebühren.

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