Private Pflegeversicherung: Wann brauche ich sie?

Eine private Pflegeversicherung ist grundsätzlich für jeden sinnvoll. Denn hierbei geht es darum, dass die Kosten für die Pflege aufgefangen werden. Jeder Mensch kann jederzeit zu einem Pflegefall werden, dies ist nicht vom Alter abhängig. Tritt der Fall ein, dann hat der Patient Anspruch auf Pflegegeld. Allerdings bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich einen Pauschalbetrag, dessen Höhe von der Pflegestufe abhängig ist. Für die tatsächlich anfallenden Kosten reicht dies im Normalfall jedoch kaum aus. Im Ernstfall bedeutet das dann, dass zu der Pflegebedürftigkeit noch ein enormes finanzielles Problem entstehen kann, vor allem dann, wenn der pflegebedürftige Patient niemanden in seinem engeren Umfeld hat, der die Versorgung übernehmen kann. Im Gegenteil, es kann im Ernstfall sogar passieren, dass ein vorhandenes Vermögen der Kinder oder im umgekehrten Fall, der Eltern, herangezogen wird, um die entstehenden Lücken auszugleichen. In diesem Fall ist die private Pflegeversicherung eine gute Alternative, welche dann die Kosten auffängt. Unterschieden wird zwischen der häuslichen sowie der stationären Pflege. Von der Krankenkasse jedoch werden in beiden Fällen die gleichen Leistungen gezahlt. Dabei ist eine stationäre Unterbringung mit enorm hohen Kosten verbunden. Eine private Pflegeversicherung fängt die entstehende Differenz auf, so dass jederzeit die bestmögliche Versorgung gewährleistet werden kann.

Die private Pflegeversicherung schließt also die Versorgungslücke, die durch die Krankenkasse entsteht. Dies bedeutet, dass die Leistungen entsprechend ergänzt werden. Auswählen kann der Versicherte dabei unter zwei Arten der Versicherung. So trägt eine Pflegekostenversicherung nach der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse den verbleibenden Differenzbetrag der tatsächlich entstandenen Kosten. Bei der anderen Variante handelt es sich um die Pflegetagegeldversicherung, die im Falle der Bedürftigkeit ein Tagegeld auszahlt, welches bei Abschluss des Vertrages festgelegt wird. Damit kann dann ebenfalls die entstandene Differenz ausgeglichen werden, die sich nach der Leistung der Krankenkasse ergibt. Für welche Alternative der Pflegeversicherung sich der Verbraucher entscheiden möchte, obliegt seiner eigenen Entscheidung.

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