Private Krankenversicherung - Für wen ist sie geeignet?

Wer darf sich privat versichern? - PKV Private Krankenversicherung

Wer darf sich privat krankenversichern?

Freiberufler, Selbständige und Beamte
Privat krankenversichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
In der Regel sind auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, wie z. B. Abgeordnete oder Richter privat krankenversichert.

Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer
Wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen 1 Jahr in Folge über der Versicherungspflichtgrenze von 62.550 € liegt (5.212,50 € im Monat; Stand 2020) können Sie als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln.

Privat versicherte zahlen oft weniger Beiträge
Freiberufler und Selbstständige Unternehmer müssen ohnehin eigenverantwortlich für ihre Absicherung sorgen. Die private Krankenversicherung ist auch oft günstiger für kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind und für gut verdienende Singles. Aber auch Berufstätige mit durchschnittlichem Einkommen zahlen häufig weniger Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung.