Was ändert sich in 2014?

Beim Tarifwechsel sparenDie Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige steigt von 2.021,25€ auf 2.073,75€. Für Empfänger eines Gründungszuschusses und bedürftige Selbstständige steigt der Wert von 1.347,60€ auf 1.382,50€. Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage steigt von 898,20€ auf 921,67€.

Die Krankenversicherungspflichtgrenze steigt von jährlich 52.200€ auf 53.550€ (4.350€ auf 4.462,50€ monatlich).

Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich von jährlich 47.250€ auf 48.600€ (3.937,50€ auf 4.050€ monatlich).

Die Bezugsgröße erhöht sich von jährlich 32.340€ auf 33.180€ (2.695€ auf 2.765€ monatlich).

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.