Die Leistungen des PKV-Basistarifs

Seit dem Jahr 2009 sind die privaten Krankenversicherungen dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dies wurde nötig, da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, die ebenfalls aussagt, dass die privaten Versicherungsgesellschaften keine Versicherungsnehmer mehr ablehnen dürfen, sondern diese im Basistarif der privaten Krankenversicherungen aufgenommen werden müssen.

Die Leistungen des Basistarifs sind bei allen Gesellschaften gleich ausgelegt, Unterschiede dürfen nicht bestehen. Die Rahmenbedingungen, die dem Niveau der Krankenkassen angepasst sind, sind gesetzlich geregelt und unterliegen einer ständigen Kontrolle, welche auch eventuelle, notwendige Anpassungen beinhaltet. Ein Unterschied zwischen der Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse und dem Basistarif der privaten Krankenversicherungen ist im Beitrag zu sehen. Denn in der gesetzlichen Versicherung ist dieser einkommensabhängig und kann im Rentenalter sinken. Beim Basistarif sind die Leistungen, das Eintrittsalter sowie das Geschlecht ausschlaggebend.

Zu den Leistungen des Basistarifs gehört die Psychotherapie, für die eine schriftliche Leistungszusage erforderlich ist. Ebenso werden Arznei- und Verbandmittel übernommen. Weiterhin gehören Heil- und Hilfsmittel zu den Leistungen des Basistarif. Wird beim letzteren ein Betrag von 100 Euro überstiegen, ist vorab eine Genehmigung erforderlich. Selbstverständlich sind die entsprechenden, vorgeschriebenen Zuzahlungen zu leisten. Interessant sind die medizinischen Vorsorgeleistungen, die bei den wenigsten privaten Gesellschaften als Teil des ambulanten Bereichs inbegriffen sind. Eine Kostenübernahme muss daher vorab schriftlich eingeholt werden. Häufig ist es notwendig, dass ein Transport für eine ambulante Behandlung genutzt werden muss. Diese werden auch im Basistarif erstattet unter der Berücksichtigung der Zuzahlung durch den Patienten.

Darüber hinaus werden alle Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft sowie deren Entbindung stehen, erstattet. Unter besonderen Voraussetzungen sind Kosten für eine künstliche Befruchtung, Empfängnisverhütung oder Schwangerschaftsabbruch erstattungsfähig. Selbst die Erstattungen für Zahnbehandlungen, Zahnersatz sowie Kieferorthopädie unterscheiden sich nicht von den gesetzlichen Leistungen. Weiterhin gehören eine stationäre Heilbehandlung, Krankentagegeld sowie die Auslandsbehandlung in das Leistungspaket des PKV-Basistarifs. Auch hier bleiben die gesetzlichen Vorgaben unberührt.

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